Bekanntmachung und öffentliche Auflage von BaugesuchenBekanntmachung und öffentliche Auflage von BaugesuchenGestützt auf § 198 lit. c des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) werden nur die Baugesuche im ordentlichen Verfahren öffentlich bekannt gemacht. Als offizielle Bekanntmachungsstelle gilt in der Gemeinde Meierskappel der Anschlagkasten bei der Bushaltestelle Dorf. Für weitere Informationen zum Baugesuch bitten wir Sie die Publikation herunterzuladen. BAU UND INFRASTRUKTUR MEIERSKAPPEL Dokument offentliche_Planauflage.pdf (pdf, 423.8 kB) Datum der Neuigkeit 21. Okt. 2019
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