Einreihung der Gemeinde-, Güter- und Privatstrassen: Änderung Plan kommunales Strassennetz und StrassenverzeichnisDie Gemeinde hat gemäss kantonalem Strassengesetzes (StrG) ein Verzeichnis über Gemeinde-, Güter- und Privatstrassen zu führen. Für die Einreihung dieser Strassen ist der Gemeinderat zuständig. Im November 2020 lagen Strassennetz und Strassenverzeichnis öffentlich auf. Während der Auflagefrist ist ein Änderungsantrag eingegangen. Die relevanten geänderten Unterlagen liegen nun erneut während 20 Tagen, vom 1. bis 20. März 2021, bei der Gemeindeverwaltung Meierskappel zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Anregungen und Einwände gegen die Änderung sind innert der vorerwähnten Frist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Meierskappel einzureichen. Im Anschluss an das Anhörungsverfahren wird der Gemeinderat den definitiven Einreihungsbeschluss erlassen. Dieser kann mit Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat angefochten werden. Der Einreihungsbeschluss bedarf im Anschluss der Genehmigung des Regierungsrates des Kantons Luzern.
Änderung:
Meierskappel, 23. Februar 2021 GEMEINDERAT MEIERSKAPPEL
Datum der Neuigkeit 26. Feb. 2021
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