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Urnenstandort Das Urnenlokal befindet sich im Erdgeschoss (Vereinslokal) des Gemeindehauses an der Dorfstrasse 2, 6344 Meierskappel.
Urnen Öffnungszeiten Jeweils am Abstimmungssonntag von 10.00 bis 11.00 Uhr.
Hinweis Die Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilergebnisse. Definitive Ergebnisse finden Sie bei eidgenössischen Abstimmungen unter unter www.admin.ch, bei kantonalen Abstimmungen unter www.lu.ch.
Bedingungen / Voraussetzungen Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben, die nicht nach Art. 369 ZGB bevormundet sind und die ihren politischen Wohnsitz in Meierskappel geregelt haben.

Wer brieflich stimmen will, muss das amtliche Stimm- und Wahlkuvert und das offizielle Rücksendekuvert verwenden (§ 61 ff Stimmrechtsgesetz). Das an die Gemeindeverwaltung adressierte Kuvert können Sie:
  • frankiert und verschlossen rechtzeitig vor dem Abstimmungstag der Post übergeben
  • am Schalter der Gemeindeverwaltung abgeben
  • in den Gemeinde-Briefkasten eingeworfen (bis Abstimmungssonntag, 11.00 Uhr)
  • im Urnenbüro abgeben (Abstimmungssonntag 10.00 bis 11.00 Uhr)

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Wer den Stimmausweis verloren hat, kann bei der Gemeindeverwaltung ein Duplikat verlangen. Dieses Dokument müssen Sie persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen Was ist zu beachten?
  1. Sie können abstimmen, sobald Sie das Stimmmaterial erhalten haben.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das grüne amtliche Stimm- und Wahlkuvert und kleben Sie das Couvert zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimm- und Wahlkuvert in das graue Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung Meierskappel erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder unfrankiert in den Briefkasten am Gemeindehaus einwerfen. Der Brief muss spätestens am Freitag vor dem Abstimmungssonntag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (die B-Post braucht sieben Arbeitstage).

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn:
  • zusammen mit dem Stimmrechtsausweis mehr als ein amtliches Stimm- und Wahlkuvert eingesandt wurde,
  • die briefliche Stimmabgabe ohne Beilage des Stimmrechtsausweises erfolgte oder der Stimmrechtsausweis nicht vom Stimmenden unterschrieben ist,
  • für die gleiche Abstimmung oder Wahl mehrere nicht gleichlautende Stimm- oder Wahlzettel im amtlichen Stimm- und Wahlkuvert sind,
  • das amtliche Stimm- und Wahlkuvert mit Angaben versehen ist, die das Stimmgeheimnis aufheben.