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Information Vogelgrippe

Wir informieren Sie über die aktuellen Massnahmen für Geflügelhaltende aufgrund der Vogelgrippe.

Am 4. November 2025 wurde in Vinelz (BE) bei einer Graugans das Vogelgrippevirus H5N1 festgestellt. Unterdessen gab es weitere positive Fälle bei Wildvögeln, zuletzt in Wil (SG). Aufgrund der starken Viruszirkulation hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) entschieden, die gesamte Schweiz als Beobachtungsgebiet auszuweisen. Es sind auch Gewässer im Kanton Luzern betroffen und somit auch unsere Gemeinde.

Die geltenden Schutzmassnahmen sind vom 6. November 2025 bis 31. März 2026 in Kraft.

Gemäss BLV besteht keine Gefahr für den Menschen. Geflügelprodukte wie Fleisch und Eier können weiterhin ohne Bedenken konsumiert werden.

Wichtigste Massnahmen für Geflügelhaltende

  • Verhinderung jeglichen Kontakts zwischen Hausgeflügel und Wildvögel
  • Auslauf nur in geschlossenen oder gesicherten Bereichen (Maschenweite max. 4 cm)
  • Trennung von Hühnervögeln und Gänse-/Laufvögeln
  • Zutritt zur Gefangenhaltung auf das notwendigste reduzieren
  • Hygieneschleuse sowie betriebseigene, gereinigte Schutzkleidung verwenden 
  • Meldepflicht bei Krankheitsanzeichen (Atemprobleme, Rückgang Legeleistung, Futter-/Wasseraufnahme)

Weitere Informationen finden Sie in den untenstehenden Dokumenten.

Verordnung_BLV_Massnahmen_Verhinderung_Weiterverbreitung

FAQ_Haeufig_gestellte_Fragen_Vogelgrippe_2025

Merkblatt_Vogelgrippe_ausgewaehlte_TKS 

Merkblatt_Vorgehen_Meldung_Vogelfunde

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