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Drittmeldepflicht

Meldung von Mieterwechseln durch Liegenschaftsbesitzer, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgeber an die Gemeinden

Die Vermieter bzw. die Liegenschaftsverwaltungen oder Hauseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Mieter der Gemeinde mit den erforderlichen Informationen wie unter anderem Name, Mietbeginn/-ende sowie Gebäude- und Wohnungsnummer zu melden. Auch Wohnungswechsel innerhalb von Gebäuden unterliegen dieser Pflicht.

Die Meldungen können schriftlich per Post, via Mail oder ganz einfach online über die Plattform www.drittmeldung.ch an die Gemeinde erfolgen, in welcher Ihre zu vermietende Liegenschaft steht.

Die Meldefrist beträgt 14 Tage ab Datum des Ein- resp. Auszuges.

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