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Feuerverbot im Kanton Luzern wird gelockert

Feuerverbot im Kanton Luzern wird gelockert

Aufgrund der Niederschläge der vergangenen Tage hat sich die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern leicht entspannt. Das bisher geltende absolute Feuerverbot im Freien wird deshalb per 25. August 2026 gelockert.

Neu gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe innerhalb von 50 Metern zum Waldrand. Im übrigen Kantonsgebiet sind Feuer in fest eingerichteten Feuerstellen sowie das Grillieren mit Gas- und Holzkohlegrills wieder erlaubt, sofern der Mindestabstand zum Wald eingehalten wird.

Weiterhin verboten bleiben Feuer an unbefestigten Feuerstellen, Einweggrills, Feuerwerk und Himmelslaternen. Bei starkem Wind ist wegen der Gefahr von Funkenflug auch bei erlaubten Feuerstellen auf das Feuern zu verzichten.

Die Bevölkerung wird gebeten, weiterhin sorgfältig und verantwortungsvoll mit Feuer umzugehen. Die vollständigen Informationen sowie die geltenden Bestimmungen finden Sie in den unten verlinkten Dokumenten.

Freundliche Grüsse
Gemeindeverwaltung Meierskappel

 

Allgemeinverfügung Feuerverbot Wald und Waldesnähe

Aufhebung Absolutes Feuerverbot 25.08.2026

Feuerverbot Wald-Waldesnaehe Verhalten