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Erinnerung - Prämienverbilligung 2027

Wenn Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, kann eine Prämienverbilligung gewährt werden.


Wer hat Anspruch?

- wer am 1. Januar 2027 im Kanton Luzern wohnt (Wohnsitz)

- wer eine Krankenversicherung hat

- wer in bescheidenen Verhältnissen lebt. Das heisst, die Krankenkassenprämien sind höher als ein bestimmter Prozentsatz des massgebenden Einkommens.


Stichtag

Relevant sind die persönlichen und familiären Verhältnisse (z.B. Zivilstand) am 1. November 2026.


Anmeldung

Die Frist für die Anmeldung endet am 31. Oktober 2026. Am schnellsten und einfachsten geht das online unter ipv.was-luzern.ch. Die Anmeldung kann aber auch bei WAS Ausgleichskasse Luzern oder bei der AHV Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde eingereicht werden.

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