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Energienachweis

Zusammen mit dem Baugesuch ist ein Energienachweis gemäss § 55 Abs. 2 li. d PBV einzureichen. Der vollständige Energienachweis umfasst alle für das konkrete Bauvorhaben notwendigen Formulare, Nachweise, Pläne, Berechnungen, Schemata etc. Falls die genannten Unterlagen zum Zeitpunkt des Baugesuchs noch nicht vorliegen, sind sie rechtzeitig vor Baubeginn nachzureichen.