Navigieren in Gemeinde Meierskappel

Reklame temporär, Gesuchsformular

Grundsätzlich ist das Anbringen, Ersetzen, Versetzen und Ändern von Reklamen und Reklameanschlagstellen bewilligungspflichtig. Keiner Bewilligung bedürfen unter Vorbehalt der bundesrechtlichen Regelung für Strassenreklamen (die Einwilligung des Grundeigentümers ist jedoch erforderlich):

a) Fremdreklamen an Reklameanschlagstellen,
b) unbeleuchtete, flach an der Fassade angebrachte Firmenanschriften von höchstens 0,5 m2,
c) Reklamen für besondere Verkaufs- und Dienstleistungsangebote von höchstens 1,2 m2,
d) Reklamen für örtliche Veranstaltungen wie gesellschaftliche oder sportliche Anlässe, Ausstellungen usw. von höchstens 1,2 m2 während 6 Wochen vor und 5 Tagen nach der Veranstaltung,
e) Reklamen für Wahlen und Abstimmungen von höchstens 3.5 m2 während 6 Wochen vor und 5 Tagen nach dem Wahl- oder Abstimmungstag,
f) Reklamen, die während der Bauzeit über den Bau, die Bauherrschaft, die am Bau beteiligten oder die vom Bau betroffenen Unternehmungen und Firmen orientieren.

Formular Werbetafeln.docx [docx, 27 KB]