Urnenbüro
Beschreibung Urnenbüro
Die Gemeindeversammlung wählt die frei wählbaren Mitglieder des Urnenbüros für die Amtsdauer von 4 Jahren (GO Art. 13 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 und 4).
Das Urnenbüro besteht aus
- mindestens vier frei wählbaren stimmberechtigten Mitgliedern, zusammengesetzt aus Vertreterinnen und Vertretern der Parteien und weiteren Interessierten;
- dem Urnenbüropräsidium;
- der Stimmregisterführerin bzw. dem Stimmregisterführer.
Der Gemeindepräsident bzw. die Gemeindepräsidentin übernimmt von Amtes wegen das Präsidium des Urnenbüros.
Das Urnenbüro leitet die Stimmabgabe und ermittelt die Wahl- und Abstimmungsergebnisse nach den Vorschriften des kantonalen Rechts.
Kontakte
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Konrad Langenegger
Funktion- Präsident
E-Mail -
Hanspeter Koller
Funktion- Mitglied
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Ursula Berger
Funktion- Mitglied
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Mike Held
Funktion- Mitglied
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Marianne Knüsel
Funktion- Mitglied
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Mary Sidler
Funktion- Mitglied
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Serena Spiess-Rima
Funktion- Gemeindeschreiberin / Geschäftsführerin
E-Mail