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Gemeindeversammlung

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Meierskappel üben ihre Rechte an der Urne und an der Gemeindeversammlung aus.

Kompetenzen: Die Gemeindeversammlung verfügt unter anderem über folgende Befugnisse:

  • Erlass und Änderung der Gemeindeordnung
  • Erlass und Änderung von weiteren rechtssetzenden Beschlüssen
  • Beschlussfassung über das jährliche Budget mit Steuerfuss
  • Erteilung Ausgabenbewilligung für freibestimmbare Ausgaben über CHF 300'000 durch Sonderkredite
  • Beschlussfassung über Zusatzkredite
  • Genehmigung der Abrechnung über Sonder- und Zusatzkredite
  • Genehmigung Jahresbericht 
  • Wahl der freiwählbaren Mitglieder des Urnenbüros
  • Ermächtigung zur Aufnahme von Darlehen und Anleihen
  • Finanziell relevante Sachgeschäfte
  • Erteilung von Konzessionen, Genehmigung von Konzessionsverträgen

Der im Budget für das laufende Rechnungsjahr eingesetzte Steuerertrag dient als Grundlage bei der Bestimmung der Zuständigkeitsgrenzen.

Voraussetzungen:
An der Gemeindeversammlung stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind und ihren politischen Wohnsitz spätestens fünf Tage vor der Versammlung in der Gemeinde Meierskappel begründet und gesetzlich geregelt haben.

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