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Abstimmungen / Wahlen

Urnenstandort:
Das Urnenlokal befindet sich im Gemeindehaus an der Dorfstrasse 2, 6344 Meierskappel.

Urnenöffnungszeiten:
Jeweils am Abstimmungssonntag von 10:00 - 10:30 Uhr.

Bedingungen / Voraussetzungen:
Stimmberechtigt sind volljährige Schweizer und Schweizerinnen, welche ihren politischen Wohnistz in Meierskappel spätestens fünf Tage vor der Abstimmung geregelt haben und die nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter unfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebauftragte Person vertreten werden.

Wer brieflich stimmen will, muss das amtliche Stimm- und Wahlkuvert und das offizielle Rücksendekuvert verwenden. Das an die Gemeindeverwaltung adressierte Kuvert können Sie rechtzeitig vor dem Abstimmungstag per Post senden, am Schalter der Gemeindeverwaltung abgeben oder in den Gemeinde-Briefkasten einwerfen (bis Abstimmungssonntag 10:30 Uhr).

Zum Abstimmen berechtigt ein gültiger Stimmrechtsausweis. Die Stimmberechtigten erhalten ihn jeweils per Post mit dem  Abstimmungsmaterial. Wer den Stimmrechtsausweis verloren hat, kann bei der Gemeindeverwaltung ein Duplikat verlangen. Dieses Dokument müssen Sie persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder den Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen: Was ist zu beachten:

  1. Sie können abstimmen, sobald Sie das Stimmmaterial erhalten haben.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das grüne amtliche Stimm- und Wahlkuvert und kleben Sie das Kuvert zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimm- und Wahlkuvert in das graue Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert frankiert per Post schicken oder unfranktiert in den Gemeinde-Briefkasten werfen.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • zusammen mit dem Stimmrechtsausweis mehr als ein amtliches Stimm- und Wahlkuvert eingesandt wurde,
  • der Stimmrechtsausweis fehlt oder nicht unterschrieben wurde,
  • für die gleiche Abstimmung oder Wahl mehrere nicht gleichlautende Stimm- oder Wahlzettel im amtlichen Stimm- und Wahlkuvert sind,
  • wenn sich der Stimmrechtsausweis im grünen Stimm- und Wahlkuvert befindet,
  • das amtliche Stimm- und Wahlkuvert mit Angaben versehen ist, das das Stimmgeheimnis aufheben.

 

 

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