Feuerwehr
Im Kanton Luzern organisiert die Gemeinde die Feuerwehr. Diese wird mit Mitteln der Gemeinde ausgerüstet und ausgebildet.
Die Feuerwehr ist eine allgemeine Schadenwehr, die einen raschen Einsatz und unverzügliche Hilfe gewährleistet bei:
- Bränden und Explosionen;
- Elementarereignissen;
- Ereignissen, welche die Umwelt schädigen oder gefährden.
Die Feuerwehr kann auf Kosten des Veranstalters bzw. Verursachers Dienstleistungen erbringen, wie:
- Verkehrsdienst, namentlich bei Festanlässen oder anderen öffentlichen Veranstaltungen;
- Feuerwachen;
- technische Einsätze.
Weitere Informationen zur Feuerwehr finden Sie unter lodur-lu.ch meierskappel
Feuerwehrpflicht
Männer und Frauen sind in ihrer Wohnsitzgemeinde feuerwehrpflichtig.
Die Feuerwehrpflicht besteht in der Leistung von Feuerwehrdienst in einer Gemeinde-, Stützpunkt- oder anerkannten Betriebsfeuerwehr oder in der Leistung einer Ersatzabgabe. Sie beginnt am 1. Januar nach dem erfüllten 20. Altersjahr und endet am 31. Dezember nach dem erfüllten 50. Altersjahr. Die Ersatzabgabe bemisst sich nach kantonalen Vorgaben.
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Feuerwehr
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Feuerwehrreglement | 2023-08-08_FW-Reglement mit Genehmigungsvermerk GVL.pdf |