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Antrag Schulwegkosten

Das vorliegende Formular basiert auf der Verordnung über die Entschädigung der Schulwegkosten vom 1. Mai 2025. Der Anspruch richtet sich nach Art. 4 der Verordnung.

Bitte reichen Sie den Antrag für einen Beitrag zu den Schulwegkosten jeweils bis spätestens 30. Juni mit dem nachfolgenden Formular online ein.
Nach Ablauf der Frist können die Gesuche nicht mehr berücksichtigt werden.

Bitte füllen Sie pro Kind einen Antrag aus.

Bitte beachten Sie ferner Art. 2 Geltungsbereich:
Die Bestimmungen gelten während der obligatorischen Schulzeit für alle in der Gemeinde Meierskappel wohnhaften und schulpflichtigen Kinder, welche die Schulen gemäss Verordnung besuchen.

Angaben

(neues Schuljahr)

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Kontakt / Bankverbindung

Bewilligung resp. Ablehnung der Gemeinde

Gestützt auf die Verordnung über die Entschädigung der Schulwegkosten vom 1. Mai 2025 sowie auf kantonale Vorschriften genehmigen die Einwohnerdienste den Antrag für einen Beitrag an die Schulwegkosten. Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen seit Zustellung beim Gemeinderat Meierskappel Einsprache erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.