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Hundekontrolle An- / Abmeldung

Hundesteuer

Gestützt auf das Gesetz über das Halten von Hunden vom 23. Oktober 1973 des Kantons Luzern haben Halterinnen und Halter von Hunden in ihrer Wohngemeinde jährlich eine Steuer zu entrichten. Die Hundesteuerrechnung wird im ersten Halbjahr des Jahres zugestellt. Die Hundesteuer beträgt CHF 120.00 pro Kalenderjahr. Für Hofhunde auf Landwirtschaftsbetrieben beträgt die Hundesteuer CHF 40.00. Von der Hundesteuer befreit sind Halterinnen und Halter von Dienst-, Militär-, Schutz-, Sanitäts-, Katastrophen-, Lawinen-, Schweiss-, Blindenführhunden sowie Hunde die sich weniger als 3 Monate im Kanton Luzern aufhalten. 

Zuständig ist die Abteilung Einwohnerdienste der Gemeinde.

Anmeldung

Wer noch keinen AMICUS-Account hat, meldet sich bei den Einwohnerdiensten Meierskappel. Basierend auf den offiziellen Personalien der Hundehaltenden wird bei der Schweizerischen Datenbank AMICUS ein Account eröffnet. Hundehaltende sind anschliessend verantwortlich dafür, dass der neue Hund innert 10 Tagen nach Übernahme des AMICUS-Accounts erfasst wird. Dies setzt voraus, dass ein Hund bereits von einem Tierarzt gechipt wurde.

Seit 2026 gibt es die PetCard und die App Animundo
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige physische PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier.
Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.