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Beglaubigung von Fotokopien

Die amtliche Beglaubigung einer Kopie besteht in der Bescheinigung, dass die Kopie mit dem vorgewiesenen Originaldokument übereinstimmt. Eine Fotokopie zu beglaubigen, ist personenunabhängig. Bitte bringen Sie für die Beglaubigung das Originaldokument mit. Die Gebühr für die beglaubigte Fotokopie beträgt für die erste Seite CHF 20.00, für jede weitere Seite des gleichen Dokuments wird CHF 5.00 verrechnet.

  • Wir bitten Sie, vorgängig einen Termin mit der Gemeindeschreiberin, Serena Spiess-Rima, Tel. 041 790 44 45 zu vereinbaren.