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Baugesuchsformular online

Baubewilligungspflichtige Bauten und Anlagen

Wer ober- und unterirdische Bauten und Anlagen errichten oder ändern will, hat vor Baubeginn beim Gemeinderat eine Bewilligung einzuholen. Dies gilt insbesondere für:
 

  • Erstellung neuer Bauten und Anlagen
  • Änderungen an bestehenden Bauten und Anlagen, einschliesslich nicht zonenkonformer Nutzungsänderung
  • wesentliche Veränderung der Fassade in Gestaltung und Farbe
  • Verkehrsanlagen, einschliesslich Abstellflächen für Fahrzeuge
  • Bauten und Anlagen im Bereich von Gewässern, sofern nicht ein Projektauflage- und Genehmigungsverfahren nach Wasserbaugesetz durchgeführt wird
  • Anlegen und Veränderungen von Campingplätzen
  • Mauern und Einfriedungen, sofern sie gemessen ab gewachsenen Terrain (ursprüngliches Terrain) die Höhe von 1.50 m übersteigen
  • Aufschüttungen und Abgrabungen von mehr als 1.50 m (Bauzone)
  • Solaranlagen ab einer Fläche von 20 m2 (in Landwirtschaftszone separate Regelung). Für Flächen unter 20 m2 sind Abklärungen bei der Gemeinde erforderlich.


Das Baugesuch kann elektronisch (nachstehender Link) auf der Website der kantonalen Dienststelle rawi erfasst, gesendet und ausgedruckt werden. Es stehen auch hilfreiche Merkblätter und Information zur Verfügung.
Link rawi: https://rawi.lu.ch/down_loads/down_loads_bew

Das ausgefüllte Baugesuchsformular und die dazugehörigen Pläne sind von der Bauherrschaft, Grundeigentümer und Planverfasser unterschreiben zu lassen und 4-fach sowie digital bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

BAU UND INFRASTRUKTUR

 

Merkblatt_Baugesucheingabe.pdf [pdf, 1.8 MB]