Navigieren in Gemeinde Meierskappel

Prämienverbilligungsformular

Die Ausgleichskasse des Kantons Luzern vergütet jeweils auf Gesuch hin einen Anteil der bezahlten Krankenkassenprämien zurück, wenn ein Anspruch gemäss Berechnungsansätzen gegeben ist. Die Auszahlung erfolgt ausnahmslos direkt an die Krankenpflegeversicherung. Diese stellt reduzierte Prämienrechnungen aus. Ist die Prämienverbilligung höher als die tatsächlich geschuldete Krankenkassenprämie, wird nur die effektive Prämie verbilligt.

Sie stellt daher jeweils im August denjenigen, die in den letzten beiden Jahren mindestens eine Anmeldung eingereicht haben, ein neues Formular zu.

Die Anmeldung ist jeweils bis spätestens 31. Oktober direkt bei der Ausgleichskasse Luzern, Postfach, 6000 Luzern 15, einzureichen. Wird die Anmeldung nach dem 31. Dezember eingereicht, besteht ein Anspruch erst ab dem Folgemonat der Einreichung. Anmeldeformulare können unter www.ahvluzern.ch (direkter Link siehe bitte unten) ausgefüllt und ausgedruckt oder bei der AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde bezogen werden.