Heizungsersatz Meldepflicht
Per 1.1.2019 wurde eine Meldepflicht für den Wärmeerzeugerersatz (gilt für alle Energieträger), den Ersatz zentraler Elektroboiler und die Sanierung, den Ersatz oder wesentliche Änderungen von Freiluftbädern (§§ 13, 14, 25 KEnG) eingeführt. Die Meldung an die Gemeinde hat mindestens 20 Tage vor Baubeginn respektive Beginn der Installation zu erfolgen. Sie erfolgt in allen Gemeinden zwingend elektronisch auf der Website: www.energiemeldungen.lu.ch. Sie kann durch die Bauherrschaft selber oder durch einen beauftragten Unternehmer (Planer, Installateur) erfolgen und muss nicht physisch unterschrieben werden.
Nach Abschluss der Bauarbeiten respektive der Installation ist der Gemeinde entweder die bei der Online-Meldung generierte Ausführungsbestätigung oder das Formular Ausführungsbestätigung des Kantons Luzern im Sinne von § 28 KEnV mit den notwendigen Belegen einzureichen. Die Ausführungsbestätigung muss von der Bauherrschaft und von der projektverantwortlichen Person physisch unterzeichnet sein.