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Gesamtrevision der Ortsplanung

In Meierskappel wird aktuell die Ortsplanung revidiert. Die neue Ortsplanung sieht in der Hauptsache einen Wechsel von der Ausnützungs- zur Überbauungsziffer vor. Es sind weder Ein- noch Auszonungen vorgesehen.

Der Gemeinderat beabsichtigt, die Gesamtrevision der Ortsplanung sobald wie möglich an einer Gemeindeversammlung den Stimmberechtigten zur Beschlussfassung vorzulegen. Anschliessend reicht der Gemeinderat die von den Stimmberechtigten beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung mit den erforderlichen Unterlagen dem Regierungsrat des Kantons Luzern zur Genehmigung ein (§ 20 PBG).

Gestützt auf § 85 Abs. 2 PBG gelten neue Nutzungspläne und neue Bau- und Zonenvorschriften ab dem Zeitpunkt ihrer öffentlichen Auflage als Planungszone. Für die Bauherren bedeutet dies, dass während dieser Zeit Baueingaben sowohl die Bestimmungen des alten wie auch des neuen BZR einhalten müssen.

Im Sinn der §§ 13 und 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG), § 19 des kantonalen Strassengesetzes (StrG) sowie Art. 36a des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG) wurden nachstehende Unterlagen der Gesamtrevision der Ortsplanung Meierskappel öffentlich aufgelegt.

00_Flyer Ortsplanung [pdf, 838 KB]
01_Bau- und Zonenreglement [pdf, 853 KB]
02_Zonenplan [pdf, 5.3 MB]
03_Teilzonenplan Gewässerraum [pdf, 1.8 MB]
04_Teiländerung Strassenreglement [pdf, 60 KB]
05_Planungsbericht Art. 47 RPV Gesamtrevision Ortsplanung [pdf, 4.3 MB]
06_Planungsbericht zum Teilzonenplan Gewässerraum [pdf, 2.0 MB]
07_Plan Änderungen im Zonenplan, orientierend [pdf, 1.3 MB]
08_Übersichtsplan Gefahrengebiete [pdf, 1.0 MB]
09_Siedlungsleitbild [pdf, 3.4 MB]
10_Berechnung neue Ortsplanung LUBAT [pdf, 220 KB]
11_Vorprüfungsbericht vom 13.07.2020 [pdf, 9.8 MB]
12_Vorprüfungsbericht vom 08.03.2021 [pdf, 1.4 MB]
13_Beurteilung Vorbehalte aus kantonaler Vorprüfung [pdf, 342 KB]
14_Anonymisierter Mitwirkdungsbericht [pdf, 110 KB]