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Hundekontrolle An- / Abmeldung

Die An- oder Abmeldung eines Hundes ist in jeder Gemeinde obligatorisch.
Die Gemeinde ist lediglich für Adressmutationen zuständig. Alle weiteren Mutationen wie Todesfall oder Besitzerwechsel müssen vom Besitzer selbst oder vom Tierarzt auf www.amicus.ch erfasst werden.

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