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Hundekontrolle An- / Abmeldung

Allgemeines
Die Hundekontrolle richtet sich im Wesentlichen nach dem kantonalen Hundegesetz (HuG) und der dazugehörigen Verordnung. Für den Vollzug des Hundegesetzes sind in erster Linie die Gemeinden zuständig.

Anschaffung eines Hundes
Wichtige Informationen zur Übernahme eines Hundes erhalten Sie hier.

AMICUS
Alle Hunde müssen in der Schweizerischen Datenbank AMICUS registriert sein. Informationen dazu finden sie hier.

Chip-Obligatorium
Alle Hunde müssen spätestens drei Monate nach Geburt mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden.

Obligatorische Hundeausbildung
Ab dem 01.01.2023 müssen Ersthundehalterinnen- und halter, sowie Halterinnen und Halter, die einen Hund aus dem Ausland einführen das Nationale Hundehalter Brevet (NHB) erlangen. Das Brevet muss innert 18 Monaten nach dem Erwerb des jeweiligen Hundes absolviert werden und kann frühestens mit einem Hund im Alter von 12 Monaten abgelegt werden. Es ist den Hundehaltenden überlassen, mit welchen Kursen sie sich auf die Prüfung für das nationale Hundehalterbrevet (NHB) vorbereiten. Weitere Informationen finden Sie hier.

Siehe auch die Informationen unter Dienstleistungen Hundekontrolle

 

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